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Arbeitssicherheit Frank Stiefken – Selbstständige Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Arbeitssicherheit Frank Stiefken – Selbstständige Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unterweisungen

Unterweisungen

UnterweisungIn § 12 fordert das Arbeitsschutzgesetz zur Unterweisung:

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muß an die Gefährdungsentwicklung angepaßt sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

Die fachgerechte Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Unterweisung ihrer Mitarbeiter sowie der Vorgesetzten nehme ich für Sie vor.

Arbeitssicherheit Frank Stiefken
Buggenbeck 152
45472 Mülheim / Ruhr

Büro 0208 / 696 77 146

Frank Stiefken
Mobil 0172 / 739 89 15

Christian Stiefken
Mobil 0176 / 533 51 733

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