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Arbeitssicherheit Frank Stiefken – Selbstständige Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Arbeitssicherheit Frank Stiefken – Selbstständige Fachkraft für Arbeitssicherheit

Brandschutzhelfer Ausbildung – Neu!

Brandschutzhelfer Ausbildung

Gemäß §10 ArbSchG (ASR A2.2 Abs. 7.3) übernehmen Brandschutzhelfer innerhalb eines Unternehmens vor allem die Aufgabe, Brände zu verhindern, Menschen zu schützen und Entstehungsbrände zu bekämpfen. Über welches Wissen verfügen Sie und Ihre Mitarbeiter/-innen was die Bedienung Ihrer Brandschutzeinrichtungen angeht?

Wie viele Brandschutzhelfer Sie in Ihrem Unternehmen benötigen können Sie im unteren Seitenabschnitt dem Auszug aus der ASR A2.2 Abs. 7.3 entnehmen.

In der Brandschutzhelfer Ausbildung werden Ihre Beschäftigten in der Theorie und durch praktische Übungen am Feuerlöscher ausgebildet.

Termine:

  • 28.03.2023 – freie Plätze: 12
  • 18.04.2023 – freie Plätze: 12
  • 02.05.2023 – freie Plätze: 12
  • 26.05.2023 – freie Plätze: 12
  • 20.06.2023 – freie Plätze: 12
  • 22.08.2023 – freie Plätze: 12
  • 05.09.2023 – freie Plätze: 12
  • 22.09.2023 – freie Plätze: 12
  • 17.10.2023 – freie Plätze: 12
  • 14.11.2023 – freie Plätze: 12
  • Samstage nach Vereinbarung

Kosten: 90,00 € zzgl. MwSt. je Teilnehmer/-innen inkl. Schulungsmaterial.
Gruppenpreis ab 5 Teilnehmer/-innen möglich, Preis auf Anfrage.
Inhouse-Schulung* ab 10 Teilnehmer/-innen möglich, Preis auf Anfrage.

Beginn 08.30 Uhr Ende ca. 13.00 Uhr

*für die Inhouse-Schulung benötigen Sie einen Seminarraum und ausreichend Platz auf Ihrem Betriebsgelände, auf dem die praktische Übung gefahrlos durchgeführt werden kann.

Veranstaltungsort:
„Alter Bahnhof Kettwig“
1. OG | Raum 3
Ruhrtalstraße 345
45219 Essen-Kettwig

Bitte füllen Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular aus und senden es unterschrieben an info@as-stiefken.de.
Hier geht es zur Anmeldung Anmeldeformular – Brandschutzhelfer Ausbildung

Auszug aus der ASR A2.2 Abs. 7.3
(1) Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
(2) Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl
von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der
Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer
räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.
(3) Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit
einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.

Arbeitssicherheit Frank Stiefken
Buggenbeck 152
45472 Mülheim / Ruhr

Büro 0208 / 696 77 146

Frank Stiefken
Mobil 0172 / 739 89 15

Christian Stiefken
Mobil 0176 / 533 51 733

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