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Arbeitssicherheit Frank Stiefken – Selbstständige Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Arbeitssicherheit Frank Stiefken – Selbstständige Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilungen

Gefährdungsbeurteilungen

GefährdungsbeurteilungenDas Arbeitsschutzgesetz definiert in § 5 verbindlich die Beurteilung der Arbeitsbedingungen:

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen,Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten,
6. psychische Belastungen bei der Arbeit.

Ich erstelle für Sie die Gefährdungsbeurteilung sowie die jährliche Überarbeitung.

Arbeitssicherheit Frank Stiefken
Buggenbeck 152
45472 Mülheim / Ruhr

Büro 0208 / 696 77 146

Frank Stiefken
Mobil 0172 / 739 89 15

Christian Stiefken
Mobil 0176 / 533 51 733

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